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Unsere Leistungen

Nachweise EwärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) tritt in Kraft, sobald eine Heizungsanlage ersetzt wird. Der Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Anlage bei der zuständigen Baurechtsbehörde erbracht werden. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Berechnung und Erstellung dieses Nachweises, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. Zudem behalten wir die gesamte Angelegenheit im Blick und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Förderungen des neuen GEG.

Was versteht man unter dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)?

Das Gesetz Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zielt darauf ab, die Verwendung von erneuerbaren Energien für die Beheizung und Warmwasserversorgung erheblich zu steigern, was wiederum zu einer Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes beiträgt. Seit dem 1. Juli 2015 ist die überarbeitete Version dieses Gesetzes in Kraft. Dabei stehen Ihnen eine Vielzahl von Erfüllungsoptionen zur Verfügung. Unser Ziel ist es, die für Sie passenden Optionen zu finden, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristige Energieeinsparungen zu gewährleisten.

Bei der Führung des Nachweises für das EWärmeG bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
07162.9445297